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Umstellung auf die E-Rechnung

Gemeinsam bereiten wir die Umstellung auf die E-Rechnung vor

Die gesetzlichen Vorgaben für den elektronischen Rechnungsaustausch ändern sich. Damit wir diese erfüllen und Ihnen unsere Rechnungen weiterhin zuverlässig zustellen können, stellen wir unsere Rechnungsprozesse schrittweise auf die E-Rechnung um.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Umstellung. Über das Kontaktformular können Sie uns direkt mitteilen, in welchem Format Sie Ihre Rechnungen künftig erhalten möchten.

Wichtig: Die Pflicht zur E-Rechnung ab dem 1. Januar 2027 gilt ausschließlich im inländischen B2B-Geschäftsverkehr, also für Kunden mit Sitz in Deutschland.

Kontaktformular zur E-Rechnungsumstellung

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Datenformat erstellt, übermittelt und empfangen. Buchhaltungs- und ERP-Systeme können sie dadurch automatisch verarbeiten. Anders als eine klassische PDF- oder Papierrechnung enthält sie maschinenlesbare Daten und erfüllt die gesetzlichen sowie umsatzsteuerlichen Anforderungen an den elektronischen Rechnungsaustausch.

In Deutschland sind vor allem die Formate XRechnung und ZUGFeRD verbreitet. Per E-Mail versenden wir E-Rechnungen im Format ZUGFeRD, über das PEPPOL-Netzwerk im Format XRechnung.

Technischer Hintergrund: Beide Formate basieren auf strukturierten XML-Daten und ermöglichen so eine automatisierte Verarbeitung. Die XRechnung besteht ausschließlich aus maschinenlesbaren Daten, ZUGFeRD liefert zusätzlich eine visuell lesbare PDF-Ansicht der Rechnung.

Warum wird die E-Rechnung eingeführt?

Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) neu gefasst. Ziel ist ein digitaler Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen, die automatische Weiterverarbeitung von Rechnungen und die Basis für ein künftiges digitales Meldesystem der Finanzverwaltung.

Die Einführung erfolgt in mehreren Stufen:

  • Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen inländische Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz im B2B-Bereich grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen grundsätzlich für alle inländischen B2B-Unternehmen.

Die Pflicht betrifft nur Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Für Kunden im Ausland ändert sich dadurch nichts.

Damit wir diese Vorgaben erfüllen und Ihre Rechnungen weiterhin reibungslos ankommen, stellt auch die 4fastening GmbH ihren Rechnungsversand schrittweise auf elektronische Formate um.

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung?

Die E-Rechnung sorgt für einen einheitlichen, effizienten und zukunftssicheren Rechnungsaustausch zwischen Geschäftspartnern.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Automatisierte Rechnungsverarbeitung
  • Schnellere Bearbeitung und Zahlung
  • Weniger manueller Erfassungsaufwand
  • Bessere Datenqualität und mehr Transparenz
  • Papierlose, nachhaltigere Abläufe

Wie läuft die Umstellung ab?

Damit der Wechsel für Sie möglichst einfach ist, gehen wir in wenigen Schritten vor:

  1. Sie teilen uns über das Formular Ihr gewünschtes E-Rechnungsverfahren mit.
  2. Wir prüfen Ihre Angaben und richten den elektronischen Rechnungsversand nach Ihren Anforderungen ein.
  3. Nach erfolgreicher Einrichtung ist die Umstellung abgeschlossen.
  4. Ab dann erhalten Sie Ihre Rechnungen im gewünschten elektronischen Format.

Bitte beachten Sie: Die Umstellung erfolgt innerhalb einiger Wochen nach Eingang Ihrer Angaben. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie Ihre Rechnungen im gewählten Format. Bei Fragen erreichen Sie uns unter einvoice-4f@4fastening.com.

Kontaktformular zur E-Rechnungsumstellung

Damit wir den elektronischen Rechnungsversand optimal für Sie vorbereiten können, bitten wir Sie, unser kurzes Online-Formular auszufüllen. So können wir die Zustellung korrekt einrichten und eine reibungslose Verarbeitung sicherstellen.

Zum Formular